Tipps und Hinweise! Mit der Yacht auf dem Rhein

Tipps und Hinweise für eine sichere Fahrt

Nun auch als Taschenbuch erhältlich

86 Seiten

Die einen zieht es auf den Strom, weil es gilt eine Yacht vom Seegebiet zum Winterlager “Binnen” zu holen, die anderen, weil der Rhein als Etappe für eine Überführung (z.B. ins Mittelmeer) herhalten muss oder aber, weil der Rhein und seine Nebenflüsse das angestammte Fahrtgebiet sind und man dort sein Schiff liegen hat.

Dabei reden wir von den unterschiedlichsten Bootstypen. Von einem trailerbaren Motorboot bis hin zu einer ausgewachsenen Motor- oder Segelyacht.

Segelyacht? Ja richtig, gesegelt wir auf dem Rhein ebenfalls. Nachfolgend möchte ich insbesondere den Revierneulingen einige Hinweise und Tipps geben. Wie immer gilt: Eine gute Vorbereitung ist das Maß aller Dinge!

Der Rhein ist eine der Verkehrsreichsten Wasserstraßen der Welt. Seine Länge beträgt 1.233 km, wovon ca. 900 km für grosse Schiffe befahrbar sind. Umfangreiche Informationen zum Rhein und seinen Nebenflüssen finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rhein

Eine gute Vorbereitung ist das Maß aller Dinge!


Führerscheine & Patente

Wir müssen in Sportboote und Berufsschiffe unterscheiden. Also Art und Bestimmung ist hier das Thema.

Großes Patent: Berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge.

Kleines Patent: Fahrzeuge bis 35 m. Außnahme Schlepp- oder Schubboot, gekuppelte Fzg. und nicht mehr als 12 Fahrgäste (>12 Fahrgäste wäre wieder das ‚große Patent‘ erforderlich).

Sportpatent: Sportboote bis 25 m

Sportbootführerschein: Sportboote ab 15 PS Schraubenleistung bis max. 20 m Länge.

Merke: Auch für ein 8 m langes Schiff benötigt man unter Umständen ein Patent, wenn es von der Zulassung als Berufsschiff eingestuft wurde.

Nachzulesen in der RheinpatentVO. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Berufsschifffahrt/RheinPatV/index.html


Zu dem Thema passt auch die Frage nach einer gewerblichen Personenbeförderung

Darf ich auf meinem Sportboot Gäste/Personen gegen Bezahlung mitnehmen?

Solche Fragen finden sich nicht nur im Internet, sondern erreichen auch mich. Beispielfragen die mir gestellt wurden:

„Ich würde gerne unerfahrenen Bootsfahrern das Schleusen näher bringen und mit meinem Sportboot solche Fahrten anbieten. Dafür möchte ich neben den anfallenden Benzinkosten auch eine Bezahlung verlangen“.

„Hallo: Zum Feuerwerk ‚Rhein in Flammen‘ möchte ich Gäste mitnehmen. Was muss ich dabei beachten“?

Hier mein Statement dazu in stark gekürzter Fassung. Im Zweifelsfall (insbesondere bei der Frage nach Ausbildungsfahrten) sollte die entsprechende Wasser-/Schifffahrtsverwaltung befragt werden.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt*. Punkt!

An das entsprechende Schiff/Boot und an den Schiffsführer sind Bedingungen geknüpft.

Der Schiffsführer muss das ‚kleine‘ Patent (Schiffe bis 35m und bis zu 12 Fahrgäste) oder das ‚große‘ Patent besitzen.

Der Sportbootführerschein oder das Sportpatent reicht nicht aus.

Zum Schiff schauen wir mal in den entsprechenden Gesetzestext der BinSchUO. Unter §4 heißt es sinngemäß: Die entgeltliche oder erwerbsmäßige Personenbeförderung darf nur mit

  • einem Fahrgastschiff
  • einer Fähre
  • einer Barkasse
  • einem kleinen Fahrgastschiff erfolgen

Auch ein kleines 8m langes Sportboot mutiert bei einer entgeltlichen Personenbeförderung so zum Fahrgastschiff.

Entscheidend ist hierbei die Art der Verwendung. Das Boot wird also zu einem ‚Berufsschiff‘ mit allen Konsequenzen. SUK-Untersuchung, Attest, Patentpflicht…

*Ausnahmen sind Fahrten auf einem Sportboot eines Wassersportvereins oder einer Sportbootschule, sofern die Beförderung Ausbildungszwecken dient. Dazu ist zu beachten: Das das Gesamtentgelt für die jeweilige Fahrt die Betriebskosten dieser Fahrt nicht übersteigt und die Beförderung nicht geschäfts- oder erwerbsmäßig und nur gelegentlich erfolgt.

Wie gesagt, im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde mal nachfragen. Dafür sind die da und machen das nach meinen Erfahrungen auch gerne und sind sehr hilfsbereit.


Fahrwassertiefen & Pegel

Für die meisten, die zum ersten mal auf dem Rhein unterwegs sind ein schwieriges, teilweise unverständliches Thema. Ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen ohne beim Urknall anzufangen.

Es gibt die Fahrrinnentiefe, auch Solltiefe genannt, die in der Fahrrinne bei gleichwertigem Wasserstand (GLW), die im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren für die Schifffahrt vorgehalten wird.
Sie sind für bestimmte Streckenabschnitte festgelegt.


Jetzt gibt es noch den s.g. GLW (gleichwertigen Wasserstand). Für bestimmte Bezugspegel festgelegt.
Hier einige Beispiele:

Nehmen wir mal an, dass am Pegel Emmerich ein aktueller Wasserstand von 1,98 m angezeigt wird.




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Wo fahre ich jetzt aber?

Soweit, so gut. Jetzt wissen Sie zwar mit welcher Wassertiefe Sie in der Fahrrinne rechnen können. Aber wo ist die Fahrrinne? Der Rhein hat keine durchgehende Betonnung wie eine Seeschiffahrtsstraße, also keinen Tonnenstrich an dem Sie sich langhangeln können.

Am Niederrhein zum Beispiel ist die Fahrrinne 150m breit. Das tiefe Wasser ist, wenn es nicht durch Fahrwassertonnen anders gekennzeichnet ist auf einem geraden Flußabschnitt immer in der Flußmitte. In Kurven (Flußkrümmungen genannt) ist das tiefe Wasser im “Hang” (Außenkurve) und flach ist es im “Ort” (Innenkurve). Das ist bedingt durch die Trägheit des Wassers, was immer den langen Weg nimmt und mit der im Hang stärkeren Strömung auf natürliche Weise Segmente, Steine, Kies und Geröll am Grund mitnimmt. Durch Buhnen am Ufer wird versucht die “Strömung” dort zu halten, wo die Fahrrinne ist. Vielleicht bleiben Sie erstmal hinter einem beladenen Berufsschiff und machen sich so vertraut. Denn da wo DER fährt ist auch für Sie genug Wasser.


Nun gibt es Streckenabschnitte wo die Bergfahrt, der Talfahrt den Weg weisen darf. Dies geschieht mit einer s.g. Blauen Tafel, die jedes Schiff (außgenommen sind Kleinfahrzeuge) an der Steuerbordseite hat. Nachts ist es ein weißes Blinklicht. Der Bergfahrer versucht an diesen Streckenabschnitten immer auf der Kurveninnenseite zu fahren, da dort weniger Strömung ist. Wechselt er hierfür die Fahrwasserseite setzt er die Blaue Tafel und der entgegenkommende Talfahrer erwidert ebenso mit seiner Blauen Tafel, als Bestätigung. Mann spricht von Begegnung Steuerbord an Steuerbord. Gleichzeitig besteht für den Bergfahrer die Verpflichtung, der Talfahrt ausreichenden Raum zu lassen.

Kleinfahrzeuge sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, sollten den “Seitenwechsel” aber mitmachen, da es sonst sehr eng werden kann. Nun gibt es aber auch Streckenabschnitte mit einer s.g. geregelten Begegnung, wo immer die Begegnung Backbord an Backbord gilt. Dies gilt von km 428,2 bis 540,1 und von Duisburg km 769,0 bis zur niederländischen Grenze bei km 857,0. Ein Sonderfall ist die s.g. Gebirgsstrecke. Zwischen km 556,0 und km 540,20 gilt Rechtsfahrgebot!


Brückenhöhen

Fast alle Rheinbrücken zwischen Straßburg und Emmerich haben eine Durchfahrtshöhe von mindestens 9,10m, bezogen auf die Hochwassermarke II. Hinzu kommt die jeweilige Differenz zum Richtpegel. Die niedrigste mir bekannte Rheinbrücke ist die Südbrücke in Düsseldorf mit nur 8,61m.


Geschwindigkeiten

Je nach Streckenabschnitt und Wasserstand können Sie mit einer Fließgeschwindigkeit von 4-6 km/h rechnen. In der Gebirgsstrecke (Bingen-St.Goar) 6-10 km/h. Am Oberrhein 2-4 km/h. Dies sind natürlich nur grobe Schätzungen. An beiden Ufern finden Sie eine Kilometerangabe. Jeder volle Kilometer ist genannt, jeder halbe Kilometer mit einem schwarzen Kreuz auf weißem Grund und alle Hundert Meter mit einer Ziffer 1-9. So können Sie auf den ersten Metern Ihrer Reise schnelle eine exakte Geschwindigkeit über Grund ermitteln. Die zu Tal (mit der Strömung) fahrende Schiffahrt kann ganz schön schnell werden. Insbesondere leere Berufsschiffe kommen auf bis zu 30 km/h. Sie sollten sich also auf Ihrer Reise ruhig ab und zu mal umdrehen und beobachten was von hinten kommt.

Wie bereits beschrieben ist der Rhein eine stark befahrene Wasserstrasse. So ist gegenseitige Rücksicht unabdingbar.


Schädlicher Soß- und Wellenschlag

Ist immer zu vermeiden. Gerade größere Motoryachten verursachen eine große Heckwelle, die am Ufer nachläuft.

Es geht dabei nicht nur um einen Angler, die nasse Füsse kriegt, sondern auch um die Uferbefestigung.

Auch entgegenkommende tief abgeladene Schiffe haben Probleme mit Ihrer Welle. Sie läuft durch die Gangbord und landet in den Wohn- oder Maschinenraum.

Also: Fahren Sie entsprechend und kontrollieren Sie ihren Wellenschlag. Halten Sie sich nicht dran, dann wird Sie die über Handy oder Funk informierte WSP bei nächster Gelegenheit besuchen. Die Informationskette funktioniert bei der Berufsschifffahrt erstklassig. Glauben Sie es mir!


Sogwirkung, Toter Winkel

Halten Sie Abstand! Insbesondere große, voll abgeladene, zu Berg fahrende Schiffe entwickeln einen enormen Sog, vom dem kleinere Yachten unvermittelt angezogen werden. Bitte beachten Sie auch, dass manche Berufsschiffe einen toten Winkel in der Vorausschau über den eigenen Bug haben.


Streckenkenntnisse, unsichtiges Wetter, Ankergeschirr…

Bitte machen Sie sich bereits vor Antritt der Fahrt mit der Strecke vertraut. Kleinfahrzeuge sind gemäß den Verkehrsvorschriften grundsätzlich ausweichpflichtig gegenüber Großfahrzeugen.
Bei unsichtigem Wetter haben wir auf dem Strom nichts verloren. Suchen Sie sich nach Möglichkeit rechtzeitig einen geeigneten Liegeplatz. Die Berufsschifffahrt sieht Sie zwar auf dem Radar, aber das nützt nicht, wenn Sie nicht sehen wo Sie hinfahren.

Erreichen Sie keinen Hafen mehr, heißt es Ankern. Das gilt auch bei einem Maschinenausfall, mit dem Sie immer rechnen sollten. Spielen Sie dies Notrolle unbedingt mit Ihrer Crew durch. Auch Treibgut kann zu einer Manövrierunfähigkeit oder Behinderung führen. Hier ist schnelles Handeln erforderlich. Schnell raus aus dem Fahrwasser und den Anker schmeißen. Daher sollte Ihr Ankergeschirr ausreichend dimensioniert und immer klar zum Fallen sein. Nachdem Sie (hoffentlich) liegen können Sie die zuständige Revierzentrale um Hilfe bitten. Ebenfalls sollten Sie die übrige Schifffahrt auf Kanal 10 über Ihre missliche Lage aufmerksam machen, wenn Sie nicht außerhalb vom Fahrwasser liegen!


Kennzeichnungspflicht von Kleinfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Fahrzeug zu kennzeichnen.
Im Binnenbereich regelt dies die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BSchStrO).

Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge sind alle Kleinfahrzeuge (<20m Länge) mit einer
Motorleistung von mehr als 2,21 kW.

Ausgenommen sind:

  • Ruderboote, Beiboote, die mit Muskelkraft bewegt werden.
  • Segelboote ohne Motor bis zu einer Länge von 5,5m.
  • Motorboote bis 2,21 kW.

Der Eigner einer Kleinfahrzeugs kann sich entscheiden, ob er ein amtliches Kennzeichen oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beantragt und führt.

Amtliche Kennzeichen sind u.a.:

  • Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA).
  • Binnenschiffsregistierung im Binnenschiffsregister.*

Amtlich anerkannte Kennzeichen sind:

  • Internationaler Bootsschein (IBS) des DMYV, DSV oder ADAC.
  • andere anerkannte Kennzeichen der verschiedenen Bundesländer.

Außnahme Wassermotorräder (Jetski): Diese müssen immer ein amtliches Kennzeichen tragen!

Die jeweiligen Kennzeichen müssen gut sichtbar an beiden Bug- oder Heckseiten oder am **Spiegelheck angebracht sein. Die Buchstaben (lateinisch) und Ziffern (arabisch) müssen mindestens 10 cm hoch und dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.

*Hinweis: Schiffe mit mehr als 10 m³ müssen im Schiffsregister eingetragen werden.

** In Holland reicht nur am Heck nicht aus, hier muß die Kennzeichnung an beiden Seiten angebracht sein.


Wahrschau in der Gebirgstrecke am Mittelrhein

Mit Abstand die anspruchsvollste Strecke für Mensch und Technik. Haben Sie vor diesen Streckenabschnitt zwischen St. Goar und Bingen zu befahren, sollten Sie sich besonders vorbereiten.

Die Stromgeschwindigkeit ist hier entsprechend hoch, die Fahrrinne schmal. Die Talfahrt driftet regelrecht um die Kurven und benötigt Platz. Aus diesem Grund gibt es für die Bergfahrt s.g. Wahrschautafeln, die anzeigen ob und was hinter den Ecken an Talfahrt kommt. Außerhalb der Fahrrinne lauern überall Felsen!

Eine sehr gute Erklärung und Übersicht erfahren Sie auf einer Veröffentlichung des WSA.
Hier der Link dazu: http://www.wsv.de/wsd-sw/wir_ueber_uns/veroeffentlichungen/oeffentlichkeitsarbeit/informationsschrift_2005/pdf/Seite-31-32-Lichtwahrschau.pdf


Fahrten von SY mit gelegtem Mast

Bitte nehmen Sie sich Zeit bei der Befestigung des gelegten Mastes an Deck. Eine stabile Auflage und eine bestmögliche Verzurrung ist erforderlich, da es auf dem Rhein recht “ruppig” sein kann. Auch sollten Sie sich Gedanken über eine provisorische Beleuchtung machen.


Funk an Bord

Im Binnenfunk (UBI) dürfen nur Geräte eingesetzt werden die ATIS fähig sind. Mit einer Seefunkanlage oder einer Binnenfunkanlage ohne ATIS darf auf dem Rhein nicht gefunkt werden!!

Hat man eine Funkanlage an Bord, muss der Schiffsführer auch ein Sprechfunkzeugnis haben und eine entsprechende Zuteilungsurkunde muss mitgeführt werden. Auch muss das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk mit an Bord sein. In diesem Handbuch sind alle Verkehrskreise und Kanäle der Revierzentralen aufgeführt.

update 10/18:
Änderungen in der Binnenfunkprüfung zum 01.10.2018

Neben einigen Fragen im amtlichen Fragenkatalog, hat sich zum 01.10.18 auch das Funkverfahren geändert.

So wird nun auch im Binnenfunk ein internationaler Anruf erwartet.
Also nicht mehr ‚alle Schiffsfunkstellen‘, sondern ‚all stations‘ und nicht mehr ‚hier ist‘, sondern ‚this is‘.
Außerdem soll nun immer das Rufzeichen mit genannt werden.

Dazu habe ich meinen Ablaufplan für die Vorbereitung auf die Prüfung verändert und hier angehängt.

Das in der Praxis ‘anders’ gefunkt wird ist mir klar, aber die PrüfungsVO ist da ‘gnadenlos’.

Die bisher ausgestellten Funkscheine bleiben von der Änderung unberührt und behalten ihre Gültigkeit.



Kontrollen

Die Wasserschutzpolizeien der einzelnen Länder führen gerne auch mal beI der Sportschifffahrt eine Kontrolle durch. Dies dient in erster Linie auch Ihrer Sicherheit.

Hier eine Kontroll-Liste der WSP , die Ihnen einen Überblick gibt was abgefragt und kontrolliert wird.




Schleusen

Auch diese haben wir auf dem Rhein (Oberrhein).

Wie komme ich heil rein und wieder raus ohne Angstschweiß und Blessuren am Schiff?

Die Funktionsweise einer Schleuse ist schon so oft uns ausführlich beschrieben worden. Eine Anfrage bei Tante Google wird hier schnell zu einer befriedigenden Erklärung führen.

Schleusenfahrt

Ich möchte hier eigentlich mal was über die Schleusenfahrt an sich schreiben, da in einigen Gesprächen und Berichten in Internetforen rauskommt, dass einige Freizeitskipper sich nur sehr ungern mit dem Thema Schleusen befassen und ähnlich wie bei Anlegemanövern froh sind, wenn es vorbei ist. Schleusenfahrt als notwendiges Übel sozusagen.


Anmeldung über Funk

In der Anfahrt zur Schleuse findet sich am Ufer eine Hinweisschild über den Funkkanal der Schleuse. Bestenfalls hat man sich diesen Arbeitskanal bereits vorher schon rausgeschrieben (z.B. aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk)

Wenn ich in Sichtweite der Schleuse bin, melde ich mich über Funk. So z.B.:

“ Iffezheim Schleuse, Iffezheim Schleuse für die Motoryacht Balu bitte kommen“

Antwort: „Schleuse hört“

„Motoryacht Balu 11m Länge in der Bergfahrt (oder im Unterwasser) möchte gerne schleusen.
Bitte kommen“

Antwort z.B.: „Wir bereiten die Backbordkammer vor, Sie können nach dem Gütermotorschiff
Gisela einfahren.“
o.ä.

Man erkennt, dass früher oder später im Gespräch die Position und Schleusen(Fahrt)Richtung klar werden muß. Man sollte also wissen ob man in der Berg- oder Talfahrt, bzw. sich im Ober- oder Unterwasser der Schleuse befindet.

Auch sollte man dran denken nicht mit 25 W, sondern nur mit 1 W zu senden.

Auch schenken wir uns in der Praxis das dreimalige Rufen der Funkstelle. Im Nahbereich reicht 1 max. 2 mal. Wir sagen aber immer direkt dabei was für ein Schiffstyp wir sind und welche Länge wir haben. So braucht der Schleusenmeister nicht extra nachzufragen und kann sofort sehen, ob wir noch in die Kammer passen oder nicht.

Das man nur mit einem zugelassenen Funkgerät (Binnen mit ATIS Kennung) funken darf und im Besitz des erforderlichen Funkscheins sein muss ist klar.

Schiff klar zum Schleusen? Steuerbord und Backbord Fender raus und Leinen klar halten. Die Crew an Deck nochmal kurz informieren und einweisen. Bootshaken darf gerne bereitliegen. Dafür ist er da.

Die Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, darf und wird vor uns einfahren. In absoluten Ausnahmefällen könnte es auf Anweisung auch mal anders sein, was ich aber noch nie erlebt habe!!

Wo und Wie? Sagt der Schleusenmeister nichts dazu, können wir rechts oder links festmachen. Bei der Frage Wie, wird es spannend. Ein Patentrezept gibt es wohl nicht. Ich schleuse eigentlich immer nur mit der Mittelklampe, auch wenn ich genug Personal an Bord habe! Versuch der Erklärung: Es gibt immer noch Schleusen, wo die Poller so weit auseinander liegen, dass man mit einem Sportboot nicht vorne und hinten festmachen kann. Einen Poller reicht bei der Mittelklampenversion. Bestenfalls ist es ein s.g. Schwimmpoller, der in der Schleusenwand eingelassen ist. Die neueren Schleusen haben diesen Luxus.

Aber auch bei einem Schwimmpoller nicht die Leine belegen, denn insbesondere beim Beginn der Schleusung zu Tal hat der Schwimmpoller einen zeitlichen Verzug und schwimmt erst nach ca. 0,5 – 1m mit!!! Hab ich keinen Schwimmpoller muss ich halt umsetzen, ja nach Hub- /Fallhöhe.

Praktische Umsetzung: Fährt vor Ihnen ein großes Schiff ein, halten Sie Abstand, da Sie das Schraubenwasser des Vordermanns hin und her schleudert. Hier ist der Rudergänger gefragt.

Grundsätzlich und je nach Verkehrsaufkommen fährt man so weit wie möglich nach vorne, um nachfolgenden Schiffen die Einfahrt zu ermöglichen. Kommt hinter Ihnen keine andere Yacht mehr, halten Sie ruhig ein wenig Abstand zum Berufsschiff vor Ihnen, denn auch bei der Ausfahrt bekommen Sie es mit seinem Schraubenwasser zu tun. In Höhe der Mittelklampe stoppen Sie das Schiff auf, führen die Leine über den Poller und belegen die Leine auf der Mittelklampe. Schön dichtholen. Fertig! Bitte keinen Kopfschlag auf der Klampe, sondern nur aus der Hand die Leine führen. Haben Sie keinen Schwimmpoller erwischt, muss die Leine je nach Hub-/Fallhöhe umgesetzt werden.

Was ich auch gerne mache, sehr lässig aussieht, aber eigentlich nicht zulässig ist und ich weiß das die Schleusung nur wenig Hub hat: Ich fahre vom Außenfahrstand in die Schleuse und habe nur die Heckleine an meiner hinteren Klampe bereit. An einem vorbeikommenden Poller kurz aufstoppen und die Leine über den Poller legen und auf die Heckklampe führen und festmachen. Maschine wieder auf Voraus einkuppeln. Fertig! Schiff will jetzt nach vorne, wir hinten gehalten und legt sich automatisch an die Schleusenwand. Nicht zulässig deswegen, da während des Schleusenvorgangs die Maschine eigentlich aus sein muß.


Zur anstehenden Ausfahrt ist eigentlich alles gesagt. Liegt vor Ihnen ein Berufsschiff, lassen Sie die Leine belegt und warten ein bisschen, denn sein Schraubenwasser trifft Sie. Wo soll es in der Schleuse auch sonst hin. Er macht es nicht um uns zu ärgern!
Bleiben Sie am Ruder während der gesamten Ausfahrt konzentriert, da dass Wasser entsprechend unruhig ist.

Hinweis zu Ein- und Ausfahrten: Soweit möglich bitte zügig ein- und ausfahren. Nicht „drömeln“, denn alles wartet auf Sie. Man sieht es immer wieder. Einer drömelt / schleicht in die Schleuse, alle anderen dahinter müssen aufstoppen und kriegen Probleme auf Kurs zu bleiben.

In diesem Sinne, wünsche ich eine entspannte Schleuserei.


Ich wünsche Ihnen nun eine sichere und erlebnisreiche Reise auf einem spannenden und landschaftlich vielseitigem Fluß, der Sie faszinieren und begeistern wird. Versprochen!

Stand 11/18

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