
Erforderliche Führerscheine und Patente auf dem Rhein
Wir müssen in Sportboote und Berufsschiffe unterscheiden.
Also Art und Bestimmung ist hier das Thema.
Großes Patent: Berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge.
Kleines Patent: Fahrzeuge bis 35 m. Außnahme Schlepp- oder Schubboot, gekuppelte Fzg. und nicht mehr als 12 Fahrgäste. Hierfür wäre wieder das ‚große Patent‘ erforderlich.
Sportpatent: Sportboote bis 25 m
Sportbootführerschein: Sportboote ab 5 PS Schraubenleistung bis max. 15 m Länge (Auf Binnenschifffahrtsstraßen außer dem Rhein gilt: Ab 15 PS und bis 20 m Länge).
Merke: Auch für ein 8 m langes Schiff benötigt man unter Umständen ein Patent, wenn es von der Zulassung als Berufsschiff eingestuft wurde.
Alles im Detail und übersichtlich hier nachzulesen: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Patente/Patente-node.html