Ausweichregeln für ‘lavierende’ Schiffe
§13 der Rheinschiffahrts-Polizeiverordnung von 1928
‘lavieren’ und was google dazu sagt:…lavieren bedeutet im übertragenen Sinne „geschickt durch etwas hindurch oder um etwas herum steuern“. Es stammt aus dem nautischen Sprachgebrauch und bezeichnete dort die Technik zum Segeln gegen den Wind mittels eines Zickzackmanövers.
Nachfolgend der Gesetzestext… Alles klar?
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