Änderung der Längenbegrenzung auf 20m (Rhein) für den Sportbootführerschein Binnen.

Update 09.11.2022 -Es kommt!!!

Erwerb von Sport- und Behördenpatenten. Sportpatente werden zudem (rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison) nur noch für
Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW (15 PS) gefordert.


Am 28.11.22 ist die entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht worden.
Zur Mitteilung >KLICK…

Der Beitrag in zeitlicher Abfolge…

Immer mal wieder kommen Gerüchte auf….

Nach der letzten großen Änderung wurde die Längenbegrenzung für Sportboote, die mit dem amtlichen Sportbootführerschein Binnen gefahren werden dürfen für Binnenschifffahrtsstraßen von 15 auf 20 Meter angehoben. Auf dem Rhein liegt sie aber noch bei 15m! So gesehen ist der Rhein mal wieder etwas ganz besonderes. Für viele ist diese unterschiedliche Begrenzung verständlich, für viele aber auch nicht. „Wir müssen mit der Zeit gehen, Autos werden ja auch immer größer und schneller, warum sollte es auf dem Rhein anders sein, als auf Binnenschifffahrtsstaßen wie Mosel, Main, Lahn…“ Dies alles liest man im Internet.

Zuständig für die PatentVO ist die Zentralkommission Rhein www.ccr-zkr.org mit Sitz in Strasbourg (FR). Hier wird sowas besprochen und entschieden, denn alle Anrainerstaaten müssen einverstanden sein und Änderungen formulieren und verabschieden.

Aktuell soll unser Thema hier, bei der letzten Sitzung im Juni 2022 wieder auf die Agenda gekommen sein.

Ich frage bei der ZKR mal nach

Also habe ich heute (29.06.2022) mal eine Anfrage per Mail an die Behörde gesendet. Sobald ich etwas höre, melde ich mich.

update 30.06.22

Tatsächlich wird bei der ZKR über das Thema gesprochen. Es ist zu einem sehr freundlichen und professionellen Kontakt gekommen. Hier ein Auszug der Mail, die mich erreicht hat.

Sehr geehrter Herr Zaloudek,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
…dass die französische Präsidentschaft der ZKR der Europäischen Kommission im März diesen Jahres einen Entwurf einer neuen RheinSchPersV vorgelegt hat, der identische Anforderungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen in der Berufsschifffahrt auf dem Rhein und auf Wasserstraßen der EU enthält (Angleichung an Richtlinie (EU) 2017/2397. In diesem Entwurf, der im nächsten Monat der Ratsarbeitsgruppe Shipping vorgelegt werden soll, ist die von Ihnen genannte Änderung als ein weiterer Punkt enthalten….

Weiter heißt es: ...wir halten Sie aber gern über den Stand der Dinge unterrichtet...

Ich melde mich, wenn es neue Informationen gibt.

update 28.11.2022

Auszug aus der Pressemitteilung:

.. Erwerb von Sport- und Behördenpatenten. Sportpatente werden zudem (rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison) nur noch für Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW (15 PS) gefordert…
Hier geht es zur Pressemitteilung

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