Funkkanäle -Rheindelta- (mit einer Übersicht der Blockkanäle)
Nicht ganz einfach bei einer Fahrt über den Rhein – Waal über Dordrecht in die Nordsee zu gelangen und funktechnisch alles richtig zu machen. Die nachfolgende Zeichnung soll als Hilfestellung gesehen werden.
Am Ende des Artikels findet Ihr den download der Skizze
Im Binnenfunk (UBI) dürfen nur Geräte eingesetzt werden die ATIS fähig sind. Mit einer Seefunkanlage oder einer Binnenfunkanlage ohne ATIS darf auf dem Rhein nicht gefunkt werden!!
Hat man eine Funkanlage an Bord, muss der Schiffsführer auch ein Sprechfunkzeugnis haben und eine entsprechende Frequenzzuteilungsurkunde muss mitgeführt werden.
Auch muss das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk mit an Bord sein. In diesem Handbuch sind alle Verkehrskreise und Kanäle der Revierzentralen aufgeführt.
In Deutschland ist das relativ einfach/klar, da wir immer auf Kanal 10 (1Watt) den übrigen Schiffsverkehr mithören und bei Bedarf auf den NIF-Kanal (Nautischer Informationsfunk), die zuständige Revierzentrale rufen, deren Arbeitskanäle man im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk findet.
Auf dem niederländischen Rhein (Waal) und seinen Nebenarmen muss man je nach Fahrtstrecke des Öfteren den Funkkanal wechseln, da unsere Nachbarn mit s.g. Blockkanälen arbeiten.
So finden sich am Ufer zwar entsprechende Schilder, die aber aus meiner Erfahrung immer gerade nicht da sind, wenn man sie sucht und aus dem Fenster schaut 🙂
Die Behörden führen Kontrollen durch und rufen gerne mal auf dem Kanal. Antwortet man nicht und ist noch auf dem falschen Kanal, droht ein Bußgeld.
Für eine schnelle Übersicht, habe ich die Zeichnung entworfen und stelle sie hier gerne interessierten ‚Schippern‘ zur Verfügung.
hier die Zeichnung als pdf zum download…
‚handbreit‘