Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Tätigkeiten -NEU-
Insbesondere für Bootsführer von Schulen und Vereinen wichtig, die praktische Ausbildungsfahrten anbieten. Der Sportbootführerschein ist dafür nicht mehr zulässig und das neue Kleinschifferzeugnis ist erforderlich. Nähere Infos hierzu im Beitrag.
Die BinnenschiffspersonalVO ist geändert worden. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Sportbootführerschein für gewerbliche Zwecke nicht mehr gültig ist.
Somit auch nicht für die Sportbootausbildung oder anderweitige gewerbliche Fahrten, wie Ausbildungs-/ Werft-/ und Probefahrten…
es besteht Handlungsbedarf
Grundsätzlich dürfen mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken.
Im Rahmen einer Übergangsbestimmung ist es aber noch bis zum 17. Januar 2024 möglich, gewerblich, beruflich oder dienstlich genutzte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern mit einem Sportbootführerschein zu führen, sofern diese Tätigkeit schon vor dem 18. Januar 2022 ausgeübt worden ist. Danach muss eine Prüfung zum Kleinschifferzeugnis abgelegt werden.
Aber es gibt eine Lösung der GWS, denn der Sportbootführerschein kann in das neue Kleinschifferzeugnis umgeschrieben werden.
- Einzelheiten und rechtsverbindliche Informationen zu diesem Thema bei ELWIS unter: ELWIS – Kleinschifferzeugnis